Zusammenfassung der Stornoversicherungsdeckung

Sie können diese optional zu den folgenden Bedingungen in Anspruch nehmen:

  • Campingplatz: 12 € pro Aufenthalt (bis zu 1 Monat)
  • Mietunterkunft: 19 € pro Aufenthalt (bis zu 1 Monat)

Vor Ihrer Abreise oder während Ihres Aufenthalts übernimmt die Stornoversicherung die Vertragsauflösungskosten, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:

  • Schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Todesfall betreffend: Sie selbst oder Ihren Ehepartner (oder eingetragenen Partner), einen Ihrer Vorfahren oder Nachkommen, Bruder, Schwester, Schwager, Schwägerin, Schwiegersohn oder Schwiegertochter,
  • Unvorhersehbare Schwangerschaftskomplikationen vor dem 7. Monat,
  • Erhebliche Sachschäden an Ihrem Eigentum, die Ihre Anwesenheit erfordern,
  • Wirtschaftlich bedingte Kündigung,
  • Erhalt eines unbefristeten Arbeitsvertrags,
  • Unfall oder Diebstahl Ihres Fahrzeugs oder Wohnwagens auf der Anreise.

Ausschlüsse:

  • Unfälle, Krankheiten oder Todesfälle, die vor Inkrafttreten der Versicherung eintreten oder bereits diagnostiziert, behandelt, rückfällig oder verschlimmert wurden oder einen Krankenhausaufenthalt erforderten, oder Personen über 80 Jahre betreffen,
  • Nervenzusammenbrüche mit weniger als 3 Tagen Krankenhausaufenthalt, Schönheitsbehandlungen, Kuren, freiwilliger Schwangerschaftsabbruch, künstliche Befruchtung, bekannte und vorhersehbare Schwangerschaftskomplikationen zu Versicherungsbeginn, Unfälle aufgrund einer bestehenden Behinderung,
  • Epidemien, Umweltverschmutzung, Naturkatastrophen,
  • Strafrechtliche Verfahren,
  • Stornierung durch den Versicherten selbst.

Im Schadensfall müssen Sie die Campingplatzleitung unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, informieren und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitstellen.